Sehr geehrte Damen und Herren,
die IHK hat auf Ihrer Internetseite einen Ratgeber veröffentlicht. Hier können Sie sich über Hilfen und Maßnahmen informieren. Sollten Sie finanzielle Hilfe benötigen, so wird empfohlen umgehend mit Ihrer Hausbank Verbindung aufzunehmen. Diese haben Zugriff auf die staatlich geförderten KFW- und LFA-Kredite.
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/Corona-Virus-Dienstreisen-Arbeitsausfall-Arbeitsschutz/
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Als Vorbild hierfür dienen Regelungen, die anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 getroffen wurden.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html