Dachsanierung anlässlich der Installation einer Photovoltaikanlage (BFH)
Dachsanierung anlässlich der Installation einer Photovoltaikanlage (BFH)
Wie bereits der III. Senat hat nun auch der X. Senat des BFH entschieden, dass Aufwendungen für die Sanierung eines Daches im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage grds. nicht – auch nicht anteilig – als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können. Anders verhält es sich nur, soweit konkrete Einzelmaßnahmen ausschließlich dem Betrieb der Photovoltaikanlage zuzuordnen sind. Im Streitfall traf dies auf die Verstärkung der Dachsparren zu (BFH, Urteil v. 16.9.2014 – X R 32/12; NV; veröffentlicht am 21.1.2015).