Steuerberater in Ingolstadt

Dienstwagen eines Arbeitnehmers mit betrieblichen Einkünften

Written by taxconsult. Posted in Steuerberater

Das FG Münster hat zur Frage geurteilt, ob einem Arbeitnehmer, der auch betriebliche Einkünfte erzielt, ein Betriebsausgabenabzug für Fahrtkosten zusteht, die auf ein ihm von seinem Arbeitgeber zur Nutzung überlassenes Fahrzeug entfallen (FG Münster, Urteil v. 26.9.2014 – 11 K 246/13 E; Revision zugelassen).  Hintergrund: Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG).

Lt. FG Münster sind dem Kläger sind im Streitjahr im Zusammenhang mit dem Fahrzeug keine Betriebsausgaben entstanden. Beim Kläger sind im Zusammenhang mit dem Pkw weder Wirtschaftsgüter in Form von Geld oder Geldeswert abgeflossen noch hat er eine Vermögenseinbuße in Form eines Wertverzehrs erlitten.  Auch kann der Sachbezug aufgrund der sogenannten 1%-Regel nicht (anteilig) als (fiktive) Betriebsausgabe bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit des Klägers berücksichtigt werden. Denn der Sachbezug erfasste im Streitfall lediglich die „private“ Nutzung durch den Kläger und nicht die Nutzung des Fahrzeugs in einem anderen Betrieb.

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