Steuerberater in Ingolstadt

Kindergeldanspruch ab 01.01.2016

Written by taxconsult. Posted in Steuerberater

Ab dem 01.01.2016 gibt es eine neue Regelung : wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben.

 

Auszug aus der FAQ des BzSt:

 

 

Was ändert sich konkret zum 1. Januar 2016?

 

    Wer Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben.

 

Wessen Steuer-Identifikationsnummern müssen angegeben werden?

 

    Benötigt werden die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht.

 

Warum ist zur Auszahlung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2016 die Steuer-Identifikationsnummer erforderlich?

 

    Kindergeld wird für jedes Kind nur einmal ausgezahlt. Durch die Steuer-Identifikationsnummer wird sichergestellt, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

 

Wie schnell muss ich meiner Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern schicken, damit Kindergeld weitergezahlt wird?

 

    Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern enthalten. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, können den Kindergeldbezug sicherstellen und Rückfragen vermeiden, indem sie ihrer Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen. Die Familienkassen werden es grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.

 

Wie kann ich meiner Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen?

 

    Wenn Sie ohnehin Belege oder Nachweise einreichen müssen oder aus anderen Gründen bereits in Kontakt mit Ihrer Familienkasse stehen, teilen Sie die ab 2016 erforderlichen Steuer-Identifikationsnummern bei dieser Gelegenheit am besten gleich mit.

 

Kann ich die Steuer-Identifikationsnummer auch telefonisch durchgeben?

 

    Nein. Allein die schriftliche Übermittlung stellt sicher, dass bei der Weitergabe der Steuer-Identifikationsnummern keine Übermittlungsfehler eintreten.

 

Stellt die Familienkasse die Kindergeldzahlung ein, wenn ihr die Steuer-Identifikationsnummern am 1. Januar 2016 nicht vorliegen?

 

    Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummern sind die gesetzlichen Voraussetzungen zum Kindergeldbezug jedoch nicht erfüllt. Erhält die Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern nicht, ist sie gesetzlich verpflichtet, die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2016 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern.

 

Muss die Steuer-Identifikationsnummer auch für Kinder angegeben werden, die vor dem 1. Januar 2016 geboren worden sind?

 

    Ja. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2016 unabhängig von dem Geburtsdatum des Kindes.

 

Mehr unter: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Kindergeldberechtigte/FAQ/KG_Berechtigte_FAQ_IDNr_node.html#faq47016

 

Was müssen Eltern nun tun?

Sorgen machen müssen sich nur Kindergeld-Betrüger. Also solche Menschen, die mehr Kindergeld beziehen, als ihnen tatsächlich zusteht. Alle anderen Eltern sollten dagegen das Smartphone abschalten und entspannen.

Der Grund: Von zahlreichen Eltern haben die Familienkassen die Daten schon heute. Auch wenn Eltern zum 1. Januar noch keine Steuer-ID eingereicht haben, wird das Kindergeld weiter überwiesen. Die Familienkasse formuliert: „Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.“

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