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Kirchensteuerabzugsverfahren für Ausschüttungen ab 2015

Written by taxconsult. Posted in Steuerberater

Kirchensteuerabzugsverfahren für Ausschüttungen ab 2015

Ab dem Jahr 2015 gilt für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein automatisiertes Abzugsverfahren. Die Umstellung betrifft nicht nur Banken und Sparer, sondern auch Kapitalgesellschaften. Für das neue Verfahren müssen sich Kapitalgesellschaften beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) registrieren lassen. Dies gilt selbst für kleine Ein-Mann GmbH´s.

Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 werden Kapitalerträge auf Dividenden mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert. Die Kirchensteuer für Kapitalerträge konnte auf Antrag des Anteilseigners gleich mit einbehalten werden. Somit hat dies abgeltende Wirkung, d.h. es musste in der Regel nicht mehr in der Einkommensteuer erklärt werden.

Ab dem Jahr 2015 wird dieses Antragsverfahren durch ein automatisiertes Verfahren ersetzt. Kapitalgesellschaften müssen für Ihre Ausschüttungen die Religionszugehörigkeit beim BZSt abrufen. Diese Regelabfrage ist verpflichtend und elektronisch zwischen dem 01.09 und dem 31.10 jeden Jahres durchzuführen. Diese Daten sind dann für die nächste Ausschüttung und Kapitalertragsteuererklärung maßgeblich. Eine Befreiung zur elektronischen Abfrage gibt es derzeit nur, wenn definitiv im Folgejahr keine Ausschüttung geplant ist, oder wenn bei einer 1-Mann GmbH der Gesellschafter-Geschäftsführer konfessionslos ist.

Folgende vorbereitenden Maßnahmen sind notwendig:

1)    Beantragung eines Elster-Zertifikates unter www.elsteronline.de.

2)    Antrag auf fachliche Zulassung unter www.elsteronline.de (Dienste/Kirchensteuerabzugsverfahren).

 

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben

Wir helfen Ihnen die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Wir begleiten Sie bei der Beantragung des Zertifikats und der sog. fachlichen Zulassung. Zudem können wir für Sie jährlich die Regelabfrage der Kirchensteuerabzugsmerkmale durchführen.

Vereinbaren Sie hierfür einen Beratungstermin unter 0841 / 88 67 88 0.
Bitte beachten Sie, dass die erste Regelabfrage bereits dieses Jahr bis spätestens 31.10.2014 durchzuführen ist.

 

Kontakt

Öffnungszeiten

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