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Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliche Lieferung im Rahmen eines „Reihengeschäfts“ (BFH)

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Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliche Lieferung im Rahmen eines „Reihengeschäfts“ (BFH)

 

Der XI. Senat des BFH hat entschieden, dass bei sog. Reihengeschäften die Prüfung, welche von mehreren Lieferungen über ein und denselben Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat steuerfrei ist, anhand der objektiven Umstände und nicht anhand der Erklärungen der Beteiligten vorzunehmen ist; Erklärungen des Erwerbers können allerdings im Rahmen der Prüfung des Vertrauensschutzes (§ 6a Abs. 4 UStG) von Bedeutung sein (BFH, Urteil v. 25.2.2015 – XI R 15/14; veröffentlicht am 8.4.2015).

 

 

Möglichkeit des Vertrauensschutzes: Die schriftliche Versicherung des Abnehmers

Nach Auffassung des BFH kann sich z.B. A von B versichern lassen, dass B die Befugnis, über den Gegenstand der Lieferung wie ein Eigentümer zu verfügen (Verfügungsmacht), nicht auf einen Dritten übertragen wird, bevor der Gegenstand der Lieferung das Inland verlassen hat. Verstößt B gegen diese Versicherung, kommt die Gewährung von Vertrauensschutz für A in Betracht und B schuldet ggf. die deutsche Umsatzsteuer (§ 6a Abs. 4 UStG).

 

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