Soforthilfe für Unternehmen aufgrund Corona
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute hat die Bayerische Staatsregierung für die nächsten 14 Tage einschneidende Maßnahmen beschlossen. Im folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Maßnahmen
- Unternehmen im Freizeitbereich werden ab Dienstag geschlossen (z.B. Sauna, Bäder, Kino, Clubs, Spielhallen, Theater, Sporthallen, Fitnesstudios, Tanszschulen, Tierparks, Musikschulen)
- Einschränkungen in der Gastronomie
- Einzelhandel bleibt geschlossen (Ausnahmen gelten für relevante Bereiche wie z.B. Lebensmittelhandel, Baumärkte, Optiker, Post, Tankstellen)
- Betriebe und Nahverkehr bleiben geöffnet
Förderung für kleine und Mittelständische Unternehmen
- Erleichtertes Kurzarbeitergeld während der Corona-Phase (https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php)
- LfA Bürgschaften/Kredite (https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php)
- Soforthilfe / Härtefallfond von bis zu 30.000 € für Firmen bis 250 Arbeitnehmer
- Steuerstundungen ohne Zinsen
- Bürgschaften der KFW-Bank (https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html)
Ansprechpartner für die Kredite und Soforthilfen ist Ihre Hausbank und für das Kurzarbeitergeld die zuständige Arbeitsagentur.
Über die Soforthilfe/Härtefallfond gibt es noch keine genaueren Informationen. Wir empfehlen die aktuellen Nachrichten zu verfolgen.