Ehescheidungs- und Prozesskosten
Prozesskosten (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) sind gem. § 33 (2) EStG ab VZ 2013 nicht mehr abzugsfähig.
Fraglich ist dies noch bei Ehescheidungskosten. Zwei Verfahren sind beim FG München anhängig. Von einem Verfahren ist das Aktenzeichen bereits bekannt (Az.: 13 K 1421/14). Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) empfiehlt bei Ehescheidungskosten (auch für 2013) Einspruch einzulegen und Ruhen des Verfahrens zu beantragen.