Lohnsteuer | Steuerklassenwechsel nur noch bis 30.11.2015 (DStV)
Da die Steuerklassenwahl die Höhe der Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, aber auch Eltern- und Mutterschaftsgeld, erheblich beeinflussen kann, ist dieser Schritt, so der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV), insbesondere für „schwangere“ Paare überlegenswert.
Ein Steuerklassenwechsel wird stets zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt. Für dieses Jahr ist ein Wechsel der Lohnsteuerklassen daher nur noch bis zum 30.11.2015 möglich. Zuständig ist das persönliche Finanzamt, das den ausgefüllten Antrag bearbeitet, wenn dieser von beiden Partnern unterzeichnet ist.
Quelle: DStV, Pressemitteilung v. 18.11.2015