Steuerberater in Ingolstadt

Lohnsteuer | Steuerklassenwechsel nur noch bis 30.11.2015 (DStV)

Written by taxconsult. Posted in Steuerberater

Da die Steuerklassenwahl die Höhe der Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Krankengeld, aber auch Eltern- und Mutterschaftsgeld, erheblich beeinflussen kann, ist dieser Schritt, so der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV), insbesondere für „schwangere“ Paare überlegenswert.

 

Ein Steuerklassenwechsel wird stets zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt. Für dieses Jahr ist ein Wechsel der Lohnsteuerklassen daher nur noch bis zum 30.11.2015 möglich. Zuständig ist das persönliche Finanzamt, das den ausgefüllten Antrag bearbeitet, wenn dieser von beiden Partnern unterzeichnet ist.

 

Quelle: DStV, Pressemitteilung v. 18.11.2015

 

Kontakt

Öffnungszeiten

Mo-Do 08.00 - 12.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Fr 08.00 - 12.30 Uhr