Steuerberater in Ingolstadt

Photovoltaikanlagen und Stromspeicher (Batterie)

Written by taxconsult. Posted in Steuerberater

Das bayerische Landesamt für Steuern hat in einem aktuellen Schreiben die steuerliche Behandlung von Stromspeichern (Batterien) für Photovoltaikanlagen klargestellt.

 

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass diese Speicher noch sehr teuer sind. Deshalb gibt es u.a. von der KfW-Bank Zuschüsse zu den Anschaffungskosten (mehr dazu unter http://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/stromspeicher/foerderung).  Da Anlagen welche vor dem 31.03.2012 in Betrieb gegangen sind für den Eigenverbrauch eine Vergütung erhalten, ist für diese Anlagen ein Speicher aktuell noch nicht sinnvoll. Für Anlagen welche ab dem 01.04.2012 in Betrieb gegangen sind, kann sich ein Speicher lohnen.

 

Fraglich war nun bisher, wie der Speicher steuerlich zu behandeln ist. Gemäß dem Landesamt für Steuern liegt in der Regel beim Kauf einer Photovoltaikanlage inkl. Speicher (gemeinsame Anschaffung) ein einheitliches Zuordnungsobjekt vor (Umsatzsteuer). D.h. auch aus den Kosten des Speichers kann (soweit nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird) die Vorsteuer erstattet werden.

 

Beim nachträglichen Kauf eines Speichers liegt i.d.R. kein Unternehmensvermögen vor, soweit der Strom nur für den privaten Haushalt genutzt wird. Folglich kann keine Vorsteuer in Abzug gebracht werden.

 

In jedem Fall erhöht sich jedoch die unentgeltliche Wertabgabe durch die Privatnutzung des erzeugten Stroms. Als Zwischenfazit ist somit festzuhalten, dass nachträglich eingebaute Speicher bezüglich der Umsatzsteuer im Nachteil sind.

 

Ertragsteuerlich ist dieser Speicher i.d.R. notwendiges Betriebsvermögen. Somit  darf keine Abschreibung geltend gemacht werden. Auch hier erhöht sich trotzdem die Entnahme des privat genutzten Stroms, wodurch sich steuerlich höhere Betriebseinnahmen ergeben denen keine Abschreibung gegenübersteht.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die steuerliche Behandlung eines Stromspeichers sehr komplex und nicht immer im positiven Sinne für den Steuerpflichtigen geregelt wurde.

 

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