Umsatzsteuer | Fahrschulunterricht vorerst von der Umsatzsteuer befreit (FG)
Umsätze, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Fahrschulunterricht stehen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden (FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 10.11.2015 – 5 V 5144/15).
Hintergrund: Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL (zuvor Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG) ist der von Privatlehrern erteilte Schul- und Hochschulunterricht steuerfrei. Dies schließt Tätigkeiten ein, bei denen in Schulen und Hochschulen die Kenntnisse und Fähigkeiten von Schülern und Studenten entwickelt werden, sofern diese nicht den Charakter einer Freizeitgestaltung haben.
Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, da zunächst die Finanzbehörde in dem noch laufenden Einspruchsverfahren entscheiden muss, ob sie der Auffassung des Gerichts folgt. Sollte sie dies nicht tun, wird die Rechtsfrage in einem nachfolgenden Klageverfahren endgültig zu klären sein.
Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung v. 18.12.2015