Umsatzsteuer | Option zur Umsatzsteuer bei der Lieferung eines Grundstücks nach formeller Bestandskraft (BFH)
Der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) kann nur in dem dieser Grundstückslieferung zugrunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wird (BFH, Urteil v. 21.10.2015 – XI R 40/13; veröffentlicht am 23.12.2015).