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Bundestag beschließt Anhebung von Kindergeld, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag

Written by taxconsult. Posted in Steuerberater

Der Bundestag hat das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen.

Die Zustimmung des Bundesrates wird für Juli erwartet. Bis zur Auszahlung bzw. Berücksichtigung der erhöhten Beträge dauert es aber noch ein bisschen – voraussichtlich im Dezember ist es so weit. Dann erfolgt die Auszahlung natürlich rückwirkend.

Um diese Beträge geht es:

  • Der steuerliche Grundfreibetrag wird im Jahr 2015 um 118 auf 8.472 € und im Jahr 2016 um weitere 180 auf dann 8.652 € erhöht.
  • Der Kinderfreibetrag wird für 2015 um 144 € und für 2016 um weitere 96 € erhöht.
  • Das Kindergeld wird für 2015 um 4 € und 2016 um weitere 2 € pro Monat und Kind erhöht.
  • 2016 wird der Kinderzuschlag für Geringverdiener um einen Betrag von 20 € auf dann 160 € monatlich angehoben.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird rückwirkend ab Januar 2015 um 600 € auf 1.908 € angehoben und für jedes weitere im Haushalt lebende Kind um 240 € aufgestockt.

Mit dem Gesetz soll ab 2016 auch die kalte Progression abgebaut werden. Dazu wird der Steuertarif leicht angepasst.

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