Steueränderungen für Selbstständige ab 2017
Durch verschiedene Maßnahmen sollen ab 2017 3,7 Millionen kleine und mittlere Unternehmen um 360 Millionen Euro entlastet werden.
Am 29.6.2016 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch und wird voraussichtlich im Februar 2017 abgeschlossen.
Grenze für die Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen
Die Grenze für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung soll von bisher 4.000 Euro auf 5.000 Euro angehoben werden. Dadurch bleibt einigen Unternehmern die monatliche Lohnsteuer-Anmeldung erspart.
Aufbewahrungspflicht von Lieferscheinen
Die bisherige Aufbewahrungspflicht von Lieferscheinen soll entfallen. Sie soll jeweils mit Erhalt oder Versand der Rechnung enden.
Anhebung der Kleinbetragsgrenze bei Rechnungen
Für Rechnungen bis zu 150 Euro gelten bisher einfachere Vorschriften: Auf Name und Adresse des Käufers, Rechnungsnummer sowie Ausweis des Nettobetrags und der Umsatzsteuer wird hier verzichtet. Es genügt die Angabe des Bruttobetrags und des Umsatzsteuersatzes (7 % oder 19 %). Das ist vor allem bei Bargeschäften eine große Erleichterung. Diese sogenannte Kleinbetragsgrenze soll nun auf 200 Euro erhöht werden.
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge bei Arbeitgebern
Seit 1996 sind die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber an die Einzugsstellen zahlen müssen, früher fällig. Das bringt große Probleme bei der Lohnabrechnung mit sich. Eine vereinfachte Lösung in Bezug auf die Fälligkeit und Berechnung der Beiträge soll den Unternehmern Entlastung bringen.
Quelle: steuertipps.de