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Umsatzsteuer | Fahrschulunterricht vorerst von der Umsatzsteuer befreit (FG)

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Umsätze, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Fahrschulunterricht stehen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden (FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 10.11.2015 – 5 V 5144/15).

Hintergrund: Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL (zuvor Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG) ist der von Privatlehrern erteilte Schul- und Hochschulunterricht steuerfrei. Dies schließt Tätigkeiten ein, bei denen in Schulen und Hochschulen die Kenntnisse und Fähigkeiten von Schülern und Studenten entwickelt werden, sofern diese nicht den Charakter einer Freizeitgestaltung haben.

Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, da zunächst die Finanzbehörde in dem noch laufenden Einspruchsverfahren entscheiden muss, ob sie der Auffassung des Gerichts folgt. Sollte sie dies nicht tun, wird die Rechtsfrage in einem nachfolgenden Klageverfahren endgültig zu klären sein.

Quelle: FG Berlin-Brandenburg, Pressemitteilung v. 18.12.2015

Diese Unterlagen dürfen Sie jetzt wegwerfen

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Aus dem Jahr 2005 (Eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist (§ 147 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr.1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UStG) gilt für folgende Unterlagen): 

  • Bücher und Aufzeichnungen,
  • Jahresabschlüsse,
  • Inventare,
  • Lageberichte,
  • Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und  sonstigen Organisationsunterlagen,
  • Buchungsbelege,
  • Rechnungen,
  • Unterlagen, die einer mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldung beizufügen sind (ATLAS), sofern die Zollbehörden auf ihre Vorlage verzichtet haben. 

Aus dem Jahr 2009 (Eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen): 

  • empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe,
  • Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe,
  • sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. 

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